Hinweisgebersystem


Haben Sie etwas in unserem Unternehmen mitbekommen, das jemandem schaden könnte?
Dann haben Sie ab sofort die Möglichkeit dazu, uns auf diesen Vorfall ganz unkompliziert und anonym hinzuweisen.Damit möchten wir unser Unternehmen und alle Menschen, die damit zu tun haben, schützen.

Wieso gibt es das?
Es gibt nun ein neues Gesetz, das verlangt, dass wir Ihnen die Chance dazu geben, Dinge loszuwerden, die Ihnen Sorgen bereiten und bei denen Sie sich vielleicht sonst nicht trauen würden, sie anzusprechen.

Was könnten Sie alles melden?
Sie können alles melden, was Ihnen Magenschmerzen bereitet oder bei dem Sie vermuten, dass man das nicht tun darf bzw. tun sollte. Vor allem dann, wenn es anderen schadet oder zumindest schaden könnte, wie etwa.

Ihren Kollegen und Kolleginnen
z.B. Rassismus, Sexuelle Belästigung, Mobbing etc.

Unseren Gästen
z.B. Beleidigung, Einfluss diverser Drogen, Lügen etc.

Unserem Unternehmen
z.B. Diebstahl, Rufschädigung, Betrug etc.

Was passiert mit Ihrem Hinweis?
Ihr Hinweis kommt bei der zentralen Stelle an. Sollte Ihr Hinweis nicht relevant sein, wird er automatisch aussortiert. 

Haben Sie aber evtl. auf etwas wirklich Wichtiges und Relevantes hingewiesen, kann es sein, dass Rückfragen kommen. Dies geschieht dann über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, sollte Sie komplett anonym sein wollen, so legen Sie gerne eine neue E-Mail-Adresse an. Dies können Sie kostenlos z.B. bei Gmail, Outlook, GMX und Web.de. 

Wird dank Ihrer Meldung etwas aufgedeckt, werden Maßnahmen eingeleitet, damit das aufhört oder nicht mehr passiert. Sie haben dabei keine Konsequenzen zu befürchten!

Sie werden sowohl vom Gesetz als auch von uns vor Benachteiligungen geschützt.


Hinweise zur Meldung über Verstöße

 

  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten) sind berechtigt, Meldungen abzugeben.
     
  • Sie können Ihre Meldung selbstverständlich auch anonym abgeben, indem Sie ein nicht personalisierte E-Mailadresse anlegen bzw. angeben. Die Aufklärung eines Verstoßes kann unter Umständen jedoch effektiver erfolgen, wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben. Ihre Identität wird grundsätzlich ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keinen anderen Personen als gegenüber dem Mitarbeiter/Mitarbeiterin die von der V8 Hotel GmbH berufen wurde und den erforderlich einzubindenden zuständigen Abteilungen und Stellen offengelegt (Ausnahmen können insbesondere bei behördlichen Untersuchungen oder in Gerichtsverfahren gelten).
     
  • Lediglich der Mitarbeiter/Mitarbeiterin erhalten in einem ersten Schritt Kenntnis von Ihrer Meldung und begleiten die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Nicht befugte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens erhalten keinen Zugriff auf Ihre Meldung. Sämtliche Informationen Ihrer Meldung werden streng vertraulich behandelt.
     
  • Wenn Sie eine Meldung einreichen, können Sie wenn Sie dies wünschen im Textfeld uns darüber in Kenntniss setzen das Sie über den aktuellen Bearbeitungsstand informiert werden möchten. Der Mitarbeiter/Mitarbeiterin hat die Möglichkeit sich mit Ihnen über Ihre angegebene E-Mail-Adresse mit Ihnen in Verbindung zu treten. Sie haben zudem jederzeit die Möglichkeit, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Ihre Anonymität, bleibt auch bei einer von Ihnen angegebene Personalisierten E-Mail-Adresse gewahrt. 
     
  • Das Hinweisgeber-System bezweckt die Entgegennahme von Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und Richtlinien. Für allgemeine Beschwerden oder Fragen zu unseren Produkten oder zur Gewährleistung von Produkten wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Kontaktadresse.
     
  • Bitte geben Sie nur solche Meldungen ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, weil dies u.U. eine Strafbarkeit für den Hinweisgeber begründen kann. In Zweifelsfällen kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung oder Aussage dritter Personen.
     
  • Anschließend erhalten Sie innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung durch uns, über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen (wie etwa interne Nachforschungen oder Ermittlungen). Dies geschieht, über die von ihnen angegebenen E-Mail-Adresse. 

Bitte beachten Sie zudem unsere Datenschutzhinweise für das Hinweisgeber-System. Datenschutz Meldesystem.
 

 

 


Hinweisgeber Melde Formular

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